AGB
1. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1.1. Das jeweils der Auftragserteilung zu Grunde liegende Angebot des Verkäufers ist unverbindlich und freibleibend erstellt worden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Anhängers schriftlich bestätigt. Der Verkäufer behält es sich vor, die Annahme eines Auftrags abzulehnen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Besteller binnen 7 Tagen schriftlich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Die Bestätigung der Bestellung seitens des Käufers sowie die Bestätigung seitens des Verkäufers stellen die unterzeichnete Spezifikation dar, die Bestandteil dieses Vertrages ist.
1.2. Die Angebote des Verkäufers richten sich ausschließlich an Gewerbekunden, Behörden, Vereine sowie soziale und kirchliche Einrichtungen im Sinne des §14 BGB. Unser Angebot richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des §13 BGB. Die Mieter versichert mit seiner Unterschrift, dass er ein Gewerbekunde, eine Behörde, ein Verein oder eine soziale oder kirchliche Einrichtungen im Sinne des §14 BGB ist.
1.3. Der Käufer willigt ein, dass die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben und verarbeitet werden dürfen. Insbesondere ist der Verkäufer dazu berechtigt, im Falle einer säumigen Zahlung aus dem Vertragsverhältnis, die personenbezogenen Daten gesichert an Inkasso zu übermitteln. Für jede darüber hinaus gehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Der Käufer willigt ein, dass der Verkäufer folgende Kontaktwege nutzen darf: Email, Fax, Whatsapp, und SMS.
2.Preisstellung
Preislisten und sonstige allgemeine Preisangaben sind freibleibend. An unser ausdrückliches Angebot, einschließlich der Preise, halten wir uns vier Wochen ab Datum der Angebotsabgabe und bei einer Auslieferung bis maximal 4 Monate nach Bestellung gebunden.
Andernfalls behalten wir uns Preisanpassungen vor. Die angegebenen Preise gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Verladung, Transport und Versicherung. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Beschaffenheit und Ausführung sowie Gewichtabweichungen vom ursprünglichen kalkulatorischen Gewicht sind kein Grund zur Beanstandung oder Anspruch auf Kürzung der Rechnung. Alle Preise sind Nettopreise ab Lager 47804 Krefeld, Widdersche Str 235 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe.
3.Zahlung
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind entsprechend der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Regelung zu entrichten. Der Rechnungsbetrag ist per Banküberweisung zu begleichen.
4. Lieferung und Lieferverzug
4.1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Erhalt der Anzahlung aus der Auftragsbestätigung. Verbindlich terminierte Auslieferungen und Fertigstellungen als kunden- und / oder lieferantenseitige Vorgabe, können nur eingehalten werden, wenn kundenseitig fristgerecht, gemäß der vereinbarten Fristen, ein verbindlicher Finanzierungsnachweis oder eine vollständige Anzahlung erfolgt. Insofern dies nicht fristgerecht erfolgt, so verzögert sich die Fertigstellung.
4.2. Der Käufer kann 10 Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises.
4.3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 dieses Abschnitts.
4.4 Liefer- oder Fertigungsfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Nichteinhalten infolge höherer Gewalt, die eine fristgerechte Lieferung erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag . Teilsendungen sind erlaubt; sie sind im Rahmen der vereinbarten Bedingungen sofort zahlbar.
Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten.
5. Abnahme
5.1. Der Käufer ist verpflichtet, den Anhänger innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
5.2 Ab dem 8. Tage nach schriftlicher Bekanntgabe der Bereitstellung (Fertigstellungsanzeige) durch den Verkäufer fallen tägliche Stellplatzgebühren an. Die Stellplatzgebühren sind direkt an den Verkäufer zu entrichten und betragen 21,50 EUR zzgl. Umsatzsteuer je Kalendertag.
5.3 Vor Auslieferung ist zwingend eine Freigabe durch den Kunden / die Kundin zu erteilen. Durch die Bestätigung der Freigabeanforderung erteilt der Kunde / die Kundin die Freigabe zur Auslieferung des von der Dzhus Roman individuell nach Kundenwunsch hergestellten Fahrzeugs. Der Kunde / die Kundin bestätigt, dass das Fahrzeug, die Einbauten, die Geräte und sonstigen Beschaffenheiten vollumfänglich dem erteilten Auftrag entsprechen und in dieser Form mit der Freigabeerklärung abgenommen werden. Sollte diese Freigabe nicht erteilt werden, so ist das Fahrzeug vor Auslieferung durch den Kunden / die Kundin am Firmensitz der Verkäufer abzunehmen. Andernfalls kann keine Auslieferung erfolgen. Die Prüfung auf Sachmängel [bspw. Kratzern, Schrammen, Dellen] bleibt hiervon unberührt und wird am Ablieferort nochmalig durchgeführt.
5.4 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst allen Nebenleistungen Eigentum des Verkäufers. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sichert der verlängerte Eigentumsvorbehalt sämtliche Forderungen aus den Geschäftsverbindungen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Gefährdung unserer Ansprüche ist unser Vertragspartner auch verpflichtet, auf unsere Eigentumsrechte und die Abtretung der Ansprüche aus einem Weiterverkauf oder Weitergabe an Dritte den Dritten darauf hinzuweisen und diesen zur unmittelbaren Zahlung an uns zu veranlassen.
Sonderbau-Fertigungsaufträge sind verbindlich und unterliegen nicht dem Rückgaberecht. Bei Nichtabnahme wird (neben der Nachfolgenden Aufwandsentschädigung) eine Entschädigung für die bis zum Zeitpunkt der Fertigung entstandenen Kosten fällig. Tritt der Kunde während der Fertigungsphase von georderten Sonderbauten (Verkaufsfahrzeuge und Stände usw.) vom Auftrag zurück oder nimmt das Produkt nicht ab, berechnen wir eine Aufwandsentschädigung von mindestens 25% des Netto-Auftragswertes.
Bei Abnahmeverzug von mehr als 5 Wochen nach Fertigstellung eines Sonderbaus, können wir vom Vertrag zurücktreten, das georderte Produkt anderweitig veräußern und dem Auftraggeber die Aufwandsentschädigung von mindestens 25% des Netto- Auftragswertes in Rechnung stellen.
5.5 Bei individuell gefertigten Aufträgen bestimmt der Verkäufer die Anordnung der Einbauten, insofern der Käufer dem Verkäufer nicht spätestens bis zu 7 Tagen nach Erteilung des Auftrags eine Handskizze übermittelt oder eine Skizze des Verkäufers gegenzeichnet.
6. Gewährleistung und Garantie
Der Verkäufer gewährt auf die installierten Geräte eine Garantie von 1 Jahr. Durch die Bereitstellung von Ersatzteilen für das Gerät erlischt die Gewährleistung. Ersatzteile können vom Verkäufer im Lager des Verkäufers ausgetauscht werden, wenn der Kunde die komplette Ausrüstung oder den Anhänger zur Verfügung stellt. Wenn der Verkäufer nicht innerhalb von 30 Werktagen Ersatzteile liefern oder Garantiereparaturen durchführen kann, muss ein bestimmtes Gerät durch ein ähnliches ersetzt werden.
Die Parteien erklären sich einverstanden, im Rahmen der Nachbesserung kooperativ zusammenzuarbeiten, um eine effiziente und zeitnahe Lösung zu gewährleisten. Etwaige abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.
Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Verkaufsgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe.
Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung).
Alle Mängel und Nachbesserungen, insbesondere beim Verkaufsfahrzeuge und Stände- Sonderbau, werden in unserer Fertigung in Krefeld behoben. Der Kunde muss dazu das Fahrzeug oder die Geräte kostenfrei nach Krefeld verbringen. Weiterer Schadensersatz oder Verdienstausfälle sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Mit baulichen Eingriffen und oder Änderungen, die der Kunde nachträglich am Verkaufs- fahrzeug und Stände – insbesondere am Chassis, Aufbau und Gas- oder Strominstallation vornimmt oder von einem Dritten vornehmen lässt, erlischt jegliche Garantie und Gewährleistung.
Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer geltend machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. Erfüllungsort zur Mängelbeseitigung/ Nacherfüllung ist der Firmensitz des Verkäufers.
b) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Anhängers Sachmängelansprüche aufgrund des Anhängers geltend machen.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Durch Eigentumswechsel am Anhänger werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
e) Der Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen ist der von uns angegebene Geschäftssitz.
f) Im Falle der Verpflichtung zur Mangelbeseitigung und Nachbesserung schließt ausdrücklich die Übernahme von Kosten für Übernachtung, Aufwendungen zur Werksverbringung und Reise, sowie jegliche Übernahme von kundenseitigen Verdienstausfällen während der Nachbesserungs- und Reisezeit aus. Jegliche anfallenden Kosten in Zusammenhang mit der Durchführung von Nachbesserungsmaßnahmen obliegen dem Käufer.
Silikonfugen sind nach DIN 52460 Wartungsfugen und unterliegen nicht der Gewährleistung.
Die Absperrhähne des Wassersystems und der Wasserhahn (auf „warm“ stehend) sind bei (zu erwartendem) Frost geöffnet zu lassen. Frostschäden unterliegen nicht der Gewährleistung.
Das Dach von Fahrzeugen / Anhängern / darf nicht betreten oder mit Gewichten belastet werden. Fahrzeuge, Anhänger und Containern müssen zum Wasserablauf mit mind. 1% Gefälle aufgestellt werden.
Im Gewährleistungsfall sind Ausfallzeiten, entgangener Gewinn und sonstige damit verbundene Betriebskosten nicht ersatzpflichtig.
7. Gerichtsstand, Rechtswahl, Sonstiges
7.1 Bei kontroversen Situationen versuchen die Parteien im Dialog eine für beide Seiten vorteilhafte und schnelle Lösung zu finden. Können sich die Parteien nicht einigen, muss die Lösung gerichtlich entschieden werden.
7.2 Soweit nicht anders vereinbart ist die Kreisstadt Monchengladbach Gerichtsstand für etwaige Streitfälle.
7.3. Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde, dass Dzhus Roman Bildmaterial des Endprodukts anfertigen darf und dieses zu Dokumentations-, Angebots- und Werbezwecken nutzen darf.
7.4 Der Verkäufer führt die Bestellung des Kunden gemäß den BGN-Vorschriften für den mobilen Handel aus. Darüber hinausgehende Ansprüche und Anmerkungen von Prüfdiensten wie Feuerwehr, Gesundheitswesen, Fahrzeugzulassung usw. liegen in der Verantwortung des Käufers
Mit freundlichen Grüßen
Roman Dzhus